Verbotsschilder kaufen - Schilder mit Verbotszeichen

Wenn etwas nicht erlaubt ist, werden Verbotsschilder eingesetzt, um darauf hinzudeuten. Diese Zeichen haben die Funktion, Personen vor unbefugtem Zutritt zu warnen oder andere Verbote deutlich zu machen. Es gibt eine Reihe an unterschiedlichen Verbotsschildern, die jeweils im privaten oder gewerblichen Gebrauch sowie innerhalb öffentlicher Einrichtungen eingesetzt werden.In unserem Shop finden Sie hochwertige Verbotsschilder für die verschiedenen Situationen vor, die Sie günstig bestellen können.

Verbotsschilder auswählen nach Norm

Schilder mit Verbotszeichen: Verbotsschilder

Es gibt sowohl die alten als auch die neuen Schilder, die nach DIN 4844 teils vollständig überarbeitet worden sind. Wir empfehlen Ihnen den Einsatz der Verbotszeichen nach neuester DIN EN ISO 7010. Trotz allem finden Sie in unserem Shop auch die Verbotszeichen nach alter BGV A8 und ASR A1.3 vor. Ein Austausch ist nur unter bestimmten Voraussetzungen notwendig, dennoch empfehlen wir es Ihnen allein aufgrund der Neuerungen.

Die wichtigsten Informationen zu den Verbotsschildern haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:

Welche Aufgaben haben Verbotszeichen?

Verbotszeichen weisen auf verbotene Handlungen hin, die bei Nichteinhaltung zur Gefahr werden können. Beispielsweise werden Schilder, wie etwa „Rauchen verboten“, häufig dann angebracht, wenn das Rauchen einer Zigarette zur ungewollten Explosion führen könnte. In diesem Fall gilt das Verbotszeichen gleichzeitig auch als Warnung und dient vor allem der Sicherheit in einem Gebäude.

Ein Verbotsschild erkennen Sie an der typischen Aufmachung. Es hat eine runde Form und einen weißen Hintergrund. Mit schwarzen oder grauen Elementen sind in der Mitte die verbotenen Handlungen verdeutlicht. Diese bildhaften Beispiele sind mit einem roten Kreis umrahmt und ebenfalls in Rot durchgestrichen. Auf diese Weise wird für alle Beteiligten schnell klar, dass es sich bei der konkreten Handlung um ein Verbot handelt.

Es ist äußerst wichtig, die Verbotszeichen anzubringen, sollte ein Verbot bestehen. Das gilt besonders dann, wenn eine bestimmte Handlung einen Sach- oder Personenschaden anrichten kann. Fehlende Verbotszeichen können mitunter zu schweren Folgen führen, die je nach Gefahr auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie sollten deshalb vorab genau prüfen, wann und wo Verbotsschilder angebracht werden müssen, damit Sie möglichen Gefahren vorbeugen. Es kann mitunter sinnvoll sein, die Verbotszeichen um weitere Sicherheitsschilder zu erweitern, wie etwa um Warnsymbole.

 

Wo werden Verbotsschilder eingesetzt?

Eingesetzt werden Verbotsschilder vor allem innerhalb der Industrie und im Handel sowie in öffentlichen Einrichtungen und zunehmend auch im privaten Bereich. Das ist möglich, weil es eine große Auswahl an Verbotssymbolen gibt, die auf die unterschiedlichsten Verbote aufmerksam machen.

Im betrieblichen und öffentlichen Bereich sind die Verbotszeichen unter anderem in den folgenden Bereichen denkbar:

  • An Tankstellen, wo das Nutzen eines Mobilfunktelefons oder das Rauchen verboten sind.
  • Im Supermarkt, wenn das Mitführen von Tieren verboten ist.
  • An Zufahrten, die von Fußgängern aus Sicherheitsgründen nicht passiert werden dürfen.
  • Innerhalb von Gebäuden, sollte der Aufzug nicht benutzt werden dürfen.
  • An Bereichen, zu denen Personen mit Herzschrittmachern keinen Zutritt haben.
  • Manche Airlines weisen mit einem Schild darauf hin, dass das Nutzen eines Telefons mit Mobilfunk verboten ist.
  • An einigen Maschinen innerhalb der Industrie, deren Berühren verboten ist, weil sonst zum Beispiel Verbrennungsgefahr herrscht.

 

Es gibt eine Reihe an weiteren Verbotszeichen, die jeweils eine Handlung oder Personengruppe ausschließen, damit keine Gefahr entsteht. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, auf die neuen Standards der Verbotszeichen nach DIN EN ISO 7010 zu achten, da nur diese Symbole international verstanden werden.

Neben dem Einsatz im betrieblichen Rahmen können Verbotsschilder auch im privaten Bereich angebracht werden, wie zum Beispiel als Parkplatzschilder. In diesem Fall könnten Sie es anderen Menschen per Schild verbieten, auf Ihrem Privatparkplatz zu parken. Zu den gängigen Zeichen sind auch allgemeine Verbotszeichen denkbar, die auf ein generelles Verbot hindeuten. Solche Symbole können um einen Zusatztext erweitert werden und sprechen sich so für ein individuelles Verbot aus. Gerade dann, wenn es sich um ein Verbot handelt, dass nicht mit den üblichen Sicherheitskennzeichen zu erklären ist, lohnt sich ein Zusatzschild mit Text.

Viele Verbote werden zudem um weitere Schilder ergänzt, um auf weitere Gefahren oder Verbote hinzudeuten. Gerade dann, wenn der Verkehr auf einem Gelände geregelt werden soll, kommen nicht selten Verbotsschilder in Kombination mit Verkehrszeichen zum Einsatz, zum Beispiel um das Verbot einer Durchfahrt für Flurförderzeuge zu regeln. Auch wenn das Betreten verboten ist, finden Verkehrsschilder häufig zusammen mit Verbotssymbolen Anwendung.

 

Welche Verbotssymbole gibt es?

Die Verbotssymbole aus unserem Shop sind breit aufgestellt, sodass Sie für Ihre betriebliche oder öffentliche Einrichtung das passende Schild finden. Je nachdem, in welchem Bereich Sie tätig sind, kommt noch ein Zusatz- oder Verbotskombischild zum Einsatz, das für noch mehr Sicherheit sorgt.

Folgende Verbotsschilder können Sie in unserem Shop günstig erwerben:

  • Verbotsschilder für die Personenbeförderung
  • Verbotsschilder für Feuer, offenes Licht und Rauchen
  • Verbotsschilder über das Mitführen von Tieren
  • Verbotsschilder über das Nichtberühren, da Gehäuse unter Spannung
  • Verbotsschilder vor dem Zutritt durch Unbefugte
  • Verbotsschilder für die Verwendung von Flurförderzeugen
  • Verbotsschilder über das Trinken, da kein Trinkwasser
  • Verbotsschilder über das Mitführen von Mobilfunktelefonen
  • Verbotsschilder für Personen mit Herzschrittmachern
  • Verbotsschilder über das Löschen mit Wasser
  • Verbotsschilder fürs Berühren
  • Verbotsschilder über das Abstellen oder Lagern
  • Verbotsschilder für das Essen und Trinken
  • Verbotsschilder für Personen mit Metallimplantaten
  • Verbotsschilder für Fußgänger
  • Verbotsschilder für Personen, unter eine angehobene Last zu treten
  • Verbotsschilder über das Mitführen von Metallteilen und Uhren
  • Verbotsschilder über das Schalten
  • Verbotsschilder über das Mitführen von magnetischen und elektronischen Datenträgern
  • Verbotsschilder über das Rauchen
  • Allgemeine Verbotsschilder

 

Es kann äußerst hilfreich sein, wenn Sie sich bei einigen Verbotsschildern dazu entscheiden, einen Zusatztext auf das Schild zu drucken. Hierdurch wird das Anliegen noch deutlicher und Personen können das Verbot sowohl als Symbol als auch in Schriftform vorfinden. Beim Verbotsschild „Mitführen von Tieren“ ist es etwa denkbar, den Zusatztext „Das Mitführen von Hunden verboten“ auf dem Schild zu ergänzen, um konkrete Tiere zu nennen und die Aussage zu untermauern. Gerade bei Kaufhäusern und Supermärkten kann eine solche Botschaft sinnvoll sein und für mehr Klarheit sorgen.

 

Welche Neuerungen gibt es bei den Verbotsschildern?

Nach neuer DIN 4844 wurden alle Sicherheitskennzeichen überarbeitet, sodass es einige Symbole gibt, die neu hinzugekommen sind. Mit der neuen DIN EN ISO 7010 haben Verbotsschilder fortan internationale Gültigkeit, was für mehr Sicherheit im Unternehmen sorgt. Die Veränderungen der Schilder haben allerdings auch für einige Neuerungen gesorgt.

Im Folgenden sehen Sie, welche Neuerungen bei den Sicherheitskennzeichen zum Tragen kommen:

  • Bei Verboten, die mit einer Brandgefahr einhergehen, sind nun Flammensymbole direkt auf dem Schild ersichtlich. Diese sind auch bei den Brandschutzzeichen selbst neu und sorgen dafür, dass die konkrete Gefahr deutlich wird.
  • Die Lichtschutzkante ist auf allen Sicherheitszeichen entfernt worden. Sie diente lediglich dem Kontrast und ist deshalb bei den neuen Verbotsschildern und Sicherheitsschildern nicht mehr ersichtlich.
  • Alle Sicherheitssymbole sind nun in nachleuchtender Variante erhältlich. Sie werden im Brandfall oder im Dunkeln besser erkannt und tragen so maßgeblich zur Sicherheit in einem Gebäude bei.

 

Neben den allgemeinen Änderungen gibt es weitere, die nur die Verbotsschilder betreffen. Im Vergleich zu den Brandschutzzeichen sind die Neuerungen bei den Verbotssymbolen nur minimal. Trotz allem sind leichte Änderungen zu erkennen.

Welche Änderungen das unter anderem sind, sehen Sie hier:

  • Beim Sicherheitsschild „Fußgänger verboten“ ist das Männchen auf dem Symbol nach DIN EN ISO 7010 verändert worden und unterscheidet sich zu dem des Vorgängermodells.
  • Auf dem Schild „Rauchen verboten“ ist die Zigarette grundlegend verändert worden, sodass sich diese maßgeblich von dem alten Symbol nach BGV A8 und ASR 1.3 unterscheidet.

 

Auch wenn die Änderungen nicht groß sind, sollten Sie bedenken, dass es für mehr Sicherheit sorgt, auf die neuesten Standards zu setzen. Es kann für Verwirrung sorgen, wenn sich Personen in anderen Gebäuden an die neuen Verbotssymbole gewöhnen und bei Ihnen noch die alten Zeichen wahrnehmen. Zur Sicherheit tragen Sie nur bei, wenn Sie die neueste Variante konsequent einsetzen. Wir empfehlen den Austausch deshalb bei allen Sicherheitskennzeichen.

Müssen Verbotszeichen ausgetauscht werden?

Obwohl wir uns für den Austausch der Sicherheitszeichen aussprechen, ist ein Wechsel nicht zwingend erforderlich. Nur unter bestimmten Gegebenheiten wird der Austausch einiger oder aller Zeichen Pflicht. Sie sollten sich deshalb ganz genau mit den gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen – vor allem dann, wenn Sie im gewerblichen Rahmen mit den Sicherheitskennzeichen zu tun haben.

Die folgenden möglichen Szenarien sollen Ihnen beispielhaft dabei helfen, ob ein Austausch in Ihrem Fall notwendig ist oder nicht:

  • Wenn Sie ein neues Verbotszeichen nach DIN EN ISO 7010 in Ihrem Gebäude einsetzen und alle übrigen Sicherheitszeichen den alten Standards entsprechen, sind Sie dazu verpflichtet, alle Sicherheitszeichen – und nicht nur die Verbotszeichen – den neuen Regelungen anzupassen, indem Sie alle Schilder austauschen.
  • Tauschen Sie allerdings nur ein altes Verbotsschild gegen dasselbe Zeichen nach alter Norm aus, dann ist ein Austausch aller Symbole nicht notwendig.
  • Sobald Sie neu bauen oder andere Veränderungen baulicher Art am Gebäude durchführen, ist der Austausch aller Sicherheitskennzeichen erforderlich.
  • Bauen Sie auf dem bestehenden Betriebsgelände einen neuen Gebäudekomplex, wie etwa eine Produktionshalle oder ein Lager, dann ist der Austausch aller Kennzeichen ebenfalls Pflicht.

 

Bevor Sie also ein defektes Zeichen austauschen oder ein neues Symbol kaufen, sollten Sie sich zunächst darüber informieren, ob Sie dazu verpflichtet sind, alle Sicherheitszeichen – oder zumindest einen Teil hiervon – zu wechseln. Wir empfehlen Ihnen den Austausch in jedem Fall. Es kann schwere Folgen haben, die Zeichen nicht zu tauschen.

Die folgenden Probleme könnten auftreten, wenn Sie sich gegen den freiwilligen Austausch entscheiden:

  • Einige Personen könnten die Zeichen falsch deuten, weil Ihr Unternehmen zum Beispiel international tätig ist und auch Personen aus dem Ausland beschäftigt beziehungsweise mit ausländischen Firmen zusammenarbeitet.
  • Es können Verwirrungen auftreten, wenn Sie in unterschiedlichen Bereichen mit alten und neuen Symbolen arbeiten beziehungsweise Ihre Mitarbeiter durch den Aufenthalt in anderen Betrieben mit den neuen Sicherheitskennzeichen konfrontiert werden.
  • Personen könnten zu Schaden kommen, weil die Verbotszeichen falsch gedeutet werden.
  • Es kann zu Explosionen oder dergleichen kommen und neben dem Personenschaden wird außerdem ein Sachschaden hervorgerufen.

 

Sollte der Austausch hingegen gesetzlich vorgeschrieben sein, können hohe Bußgelder drohen, wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen. Aus eigenem Interesse ist es daher äußerst wichtig, sich mit der Thematik intensiv zu beschäftigen, um niemanden in Lebensgefahr zu bringen.

Verbotsschilder dürfen in keinem Unternehmen fehlen

Die Verbotsschilder der Kategorie sind besonders wichtig und sollten deshalb in keinem Unternehmen oder innerhalb von öffentlichen Einrichtungen fehlen. Ob Sie nun auf die alten oder neuen Standards setzen: In unserem umfangreichen Shop finden Sie eine breite Auswahl an Sicherheitskennzeichen. Bestellen Sie die Verbotsschilder in der gewünschten Ausführung in unserem Shop zu einem günstigen Preis und profitieren Sie von der bequemen Lieferung.

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Verbotszeichen Allgemeines Verbotsschild nach BGV A8 (P00) Verbotszeichen Allgemeines Verbotsschild nach BGV A8 (P00)
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Verbotszeichen Rauchen verboten nach BGV A8 (P01) Verbotszeichen Rauchen verboten nach BGV A8 (P01)
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Verbotszeichen Für Fußgänger verboten nach BGV A8 (P03) Verbotszeichen Für Fußgänger verboten nach BGV A8 (P03)
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Verbotszeichen Mit Wasser löschen verboten nach BGV A8 (P04) Verbotszeichen Mit Wasser löschen verboten nach BGV A8 (P04)
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Verbotszeichen Kein Trinkwasser nach BGV A8 (P05) Verbotszeichen Kein Trinkwasser nach BGV A8 (P05)
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Verbotszeichen Zutritt für Unbefugte verboten nach DIN 4844-2 ISO 7010 D-P006 Verbotszeichen Zutritt für Unbefugte verboten nach DIN 4844-2 ISO 7010 D-P006
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Verbotszeichen Für Flurförderzeuge verboten nach BGV A8 (P07) Verbotszeichen Für Flurförderzeuge verboten nach BGV A8 (P07)
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Verbotszeichen Verbot für Personen mit Herzschrittmacher nach BGV A8 (P11) Verbotszeichen Verbot für Personen mit Herzschrittmacher nach BGV A8 (P11)
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Verbotszeichen Verbot für Personen mit Metallimplantaten nach BGV A8 (P16) Verbotszeichen Verbot für Personen mit Metallimplantaten nach BGV A8 (P16)
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Verbotszeichen Mitführen von Metallteilen und Uhren verboten nach BGV A8 (P20) Verbotszeichen Mitführen von Metallteilen und Uhren verboten nach BGV A8 (P20)
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Verbotszeichen Mitführen von magn. und elektr. Datenträgern nach BGV A8 (P21) Verbotszeichen Mitführen von magn. und elektr. Datenträgern nach BGV A8 (P21)
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Verbotszeichen Personenbeförderung verboten nach ISO 7010 (P027) Verbotszeichen Personenbeförderung verboten nach ISO 7010 (P027)
  • Personen befördern verboten
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Verbotszeichen Nicht unter angehobene Lasten treten Verbotszeichen Nicht unter angehobene Lasten treten
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- Verbotszeichen Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten nach BGV A8 (P02)
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