Verbandpäckchen
Die sterile Kombination aus Wundauflage und Mullbinde gibt es in verschiedenen Größen entsprechend der Norm DIN 13151. Diese DIN-Norm regelt auch, wie die Mullbinde und die Wundauflage beschaffen sein müssen, dass diese steril sind und ein Ablaufdatum aufweisen, nach dem die Sterilität für einen Verband nicht mehr garantiert werden kann. Verbandpäckchen in allen drei Größen (klein, mittel, groß) sind in allen Verbandkästen unverzichtbarer Bestandteil. Wie viele davon in einem Kfz-Verbandkasten (DIN 13164), einem kleinen Verbandkasten für Betriebe (DIN 13157) und dem großen Verbandkasten für Betriebe (DIN 13169) enthalten sein müssen, ist in den jeweiligen Vorschriften geregelt.
Welchen Verbandkasten ein Unternehmen aus etwa der produzierenden Industrie oder aus dem Handel auf seinem Firmengelände haben muss, ist in den Vorschriften zum Arbeitsschutz (ArbStättV, Verordnung für Arbeitsstätten) und der Unfallverhütung (DUVG) gesetzlich geregelt. Dabei wird nach der Anzahl der Mitarbeiter und nach dem Arbeitsplatz unterschieden: Befindet sich der Arbeitsplatz in einem Büro, gilt er aus Sicht der Betriebssicherheit als weniger gefährdet als direkt neben oder an einer Anlage zur Produktion. Bei einem Unfall in der Produktion sind Wunden, die einen Verband erfordern, wahrscheinlicher, sodass die DIN 13169 die doppelte Anzahl an Verbandpäckchen aller drei Größen erfordert.
Verbandpäckchen haben sich aber auch als Verbandzeug im Alltag von Arztpraxen und für Pflegedienste als hilfreich erwiesen. Da sie bereits alle Bestandteile für Verbände beinhalten, kann damit eine Verletzung besonders schnell und effektiv und vor allem weitgehend keimfrei verbunden werden. Genau aus diesem Grund führen Rettungsdienste und Feuerwehren immer eine größere Anzahl an Verbandpäckchen extra neben der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung etwa in einem Notfallkoffer mit sich.
Als besonders effektiv gelten Wundauflagen mit Aluminiumbeschichtung wie das aluderm-Verbandpäckchen extra groß, mit einer Kompresse von 35 mal 45 Zentimetern und einer Mullbinde, die etwa drei Meter lang und 6 Zentimeter breit ist. Aber auch für die aluminiumbeschichteten Verbandpäckchen gilt, dass diese ein Ablaufdatum besitzen und danach nicht mehr steril sind. Für die Erfüllung der DIN 13151 ist eine Beschichtung möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
DIN 13151-K
Das Verbandpäckchen klein nach DIN 13151-K besteht aus einer 60 mal 80 Millimeter großen Kompresse und einer circa drei Meter langen Mullbinde. Beides wurde sterilisiert und in einem PE-Beutel verschweißt, um die Sterilität zu garantieren.
DIN 13151-M
Beim Verbandpäckchen mittel nach DIN 13151-M handelt es sich um eine Kompresse, die 80 mal 100 Millimeter groß ist, und mit der standardisierten Mullbinde fest verbunden ist. Auch dieses ist entsprechend sterilisiert und in einem PE-Beutel verschweißt.
DIN 13151-G
Für das Verbandpäckchen groß nach DIN 13151-G muss die Kompresse eine Größe von 100 mal 120 Millimeter aufweisen, die Mullbinde entspricht dem Standardmaß von drei Metern mal sechs Zentimetern. Zusätzlich muss das Verbandpäckchen noch sterilisiert und in einem Beutel fest verschweißt sein. Ebenfalls die DIN-Norm erfüllt das aluderm-Verbandpäckchen, das über eine aluminiumbedampfte Kompresse von 100 mal 120 Millimeter verfügt, sterilisiert und steril verpackt ist.
Weiteres Zubehör
Obwohl nur der Austausch der sterilen Komponenten von Verbandkästen gesetzlich geregelt ist, kann es für die betriebliche Sicherheit durchaus relevant sein, auch andere Bestandteile zu ersetzen oder zu ergänzen. Eine Anleitung „Erste Hilfe“ ist zwar in jedem Verbandkasten für Kfz oder Betriebe enthalten, jedoch kann auch diese veraltet sein oder aufgrund des Alters nur noch schlecht lesbar. Zusätzliche Anleitungen „Erste Hilfe“ in einem Betrieb können auch den Informationsstand darüber, was bei einem Unfall zu tun ist, erhöhen.
Folienbeutel mit Verschluss (zwei Stück mit Klips, die jeweils 30 mal 40 Zentimeter groß sind) dienen im Notfall zur Aufbewahrung von Gegenständen des Verunfallten, während mit der Ölkreide 9,5 Zentimeter Markierungen für eventuelle Gefahrenstellen oder für den Unfallhergang relevante Punkte markiert werden können. Für die Betriebssicherheit nicht unrelevant ist auch der Meldeblock mit Schreibstift 25 Blatt, da auf diesem der Unfallhergang aufgezeichnet werden kann, sodass daraus weitere Maßnahmen für die betriebliche Sicherheit abgeleitet werden können.
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