Die Einsatzbereiche einer Rettungsdecke
Eine Rettungsdecke ist keine Decke, wie sie im Haushalt im Gebrauch ist, sondern eine dünne, leichte, extrem reißfeste und wasserdichte Polypropylen-Folie, die mit Aluminium beschichtet oder bedampft wurde. Bei einem Unfall wird damit der Verletzte eingewickelt, um ihn vor Wind, Regen, Hitze oder Kälte zu schützen. In jedem Verbandskasten für Kraftfahrzeuge und Betriebe ist mindestens eine Rettungsdecke gold/silber alubedampft in einer genormten, der jeweiligen DIN-Vorschrift entsprechenden Größe enthalten. Rettungsdienste führen für gewöhnlich eine größere Anzahl von Rettungsdecken mit, um nicht nur die Verletzten, sondern auch eventuelle Helfer im Notfall versorgen zu können.
Eine Rettungsdecke hat üblicherweise zwei Seiten: eine silbern beschichtete und eine goldene. Die beiden Farben haben unterschiedliche Effekte: Die silberne Seite reflektiert Wärme, während die goldene Wärme absorbiert. Soll der Verletzte also im Winter oder in einer kühlen Umgebung gewärmt werden, wird die silberne Seite nach innen genommen, während im Sommer und wenn gekühlt werden soll, die goldene Seite innen sein sollte.
DIN 13164
Dies ist die neue DIN-Norm für Kfz-Verbandskästen, die seit 1.1.2015 in Kraft getreten ist. Danach muss eine Rettungsdecke in jedem Verbandskasten vorhanden sein, die die Maße 210 mal 160 Zentimeter aufweist. Selbstverständlich kann eine Rettungsdecke aus einem der alten DIN 13164 entsprechenden Verbandskasten weiterhin verwendet werden, da diese nicht steril und wiederverwendbar ist.
DIN 13157 und DIN 13169
Diese beiden DIN-Normen regeln, was in einem kleinen (DIN 13157) oder großen (DIN 13169) Verbandskasten für Unternehmen enthalten sein muss. Welcher und wie viele Verbandskästen aus Gründen der Betriebssicherheit auf dem Firmengelände vorhanden sein müssen, ist von der Anzahl der Beschäftigten, vom Tätigkeitsbereich der Betriebe und vom Arbeitsplatz selbst abhängig. So kann etwa in der Industrie in der Maschinenhalle wegen der größeren Unfallgefahr auf der Anlage der große Verbandskasten vorgeschrieben sein, wohingegen im Büro oder im Handel ein kleiner ausreicht. Der kleine Verbandskasten enthält eine Rettungsdecke mit 210 mal 160 Zentimetern Größe, im großen sind zwei vorgeschrieben. Wann welche DIN-Norm zur Anwendung kommt, ist in der ArbStättV (Verordnung über Arbeitsstätten) und der DUVG Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift) geregelt.
Dreiecktuch (DIN 13168)
Das Dreiecktuch besteht entweder aus gewebtem Stoff aus Baumwolle, aus Vlies oder anderen modernen Faserstoffen. Das Dreiecktuch ist nicht steril und darf daher nicht direkt auf Wunden aufgebracht werden. Nach der DIN 13168 hat ein Dreieck die Form eines annähernd rechtwinkeligen, gleichschenkeligen Dreiecks mit 96 Zentimetern für die Schenkel und 136 Zentimeter für die lange Seite. Für Österreich sind die Maße des Dreiecktuchs in der ÖNORM K-2122 geregelt.
Ein Dreiecktuch nach DIN 13168 muss in jedem Verbandskasten enthalten sein, ist aber auch zum Einsatz in Arztpraxen, durch Pflegedienste und Rettungsdienste beliebt. Aus einem Dreiecktuch können einfach Verbände auch für schwierige Stellen wie etwa den Kopf oder Gelenke an den Gliedmaßen erzeugt werden. Bewährt hat es sich auch für die Stabilisierung von Knochenbrüchen oder zur Ruhigstellung von Gliedmaßen, der korrekte Einsatz muss jedoch im Rahmen eines Erste Hilfe Kurses erlernt werden.
Verbandtücher (DIN 13152-BR und DIN 13152-A)
Ein Verbandtuch ist eine sterile Wundauflage aus Vlies, die mit rund 125g/m² sehr saugfähig ist und zur druckfreien Abdeckung von großflächigen Wunden benutzt wird. Das Material ist in der DIN 13152 festgelegt. Verbandtücher sind in der genormten Größe in jedem Verbandskasten enthalten, dienen aber in Arztpraxen, Krankenhäusern und Rettungsdiensten als ideale Verbandsmaterialien zu Abdeckung von Verletzungen. Da Verbandtücher steril sind, haben diese ein Ablaufdatum, nachdem die Sterilität nicht mehr garantiert ist. Für die betriebliche Sicherheit ist es damit notwendig, die Verbandtücher und alle anderen sterilen Bestandteile des Verbandskastens regelmäßig zu erneuern. Dies ist in den Vorschriften für den Arbeitsschutz (DGUV Information 204-022) für alle Betriebe geregelt.
DIN 13152-BR
Ein Verbandtuch nach DIN 13152-BR (Größe „klein“) hat die Maße 40 mal 60 Zentimeter und muss in einem Verbandskasten nach DIN 13164 und DIN 13157 einmal, in einem Verbandskasten nach DIN 13169 zweimal vorhanden sein.
DIN 13152-A
Das Verbandtuch nach DIN 13152-A ist Größe „mittel“ und hat die Maße 60 mal 80 Zentimeter. Von dieser Größe müssen im Kfz-Verbandskasten (DIN 13164) und im kleinen Verbandskasten (DIN 13157) für Betriebe je eines, im großen Verbandskasten (DIN 13169) für Betriebe zwei vorhanden sein.