Verletzungen am Arbeitsplatz wie Schnittwunden, Verätzungen der Augen oder Verbrennungen können von Werkzeugen, Maschinen oder chemischen Stoffen verursacht werden. Je nach Verletzungsart besteht das Risiko einer Mitverletzung von Blutgefäßen, Nerven, Muskeln oder Organen. Auch bei einer scheinbar harmlosen Verletzung durch Holzsplitter oder Abschürfungen besteht ein hohes Infektionsrisiko.
Für gezielte Erste-Hilfe-Leistungen bei der Wundversorgung am Arbeitsplatz sind alle Materialien sicher und schnell zugänglich aufzubewahren. Betriebsverbandkästen gemäß DIN 13157 und DIN 13169 müssen alle Materialien zur effektiven Wundbehandlung enthalten. Dazu gehören unter anderem: elastische Fixierbinden, Kompressen, Fingerverbände, Wundpflaster, Wundschnellverbände und Einmalhandschuhe nach DIN EN 455.
Verbandkasten im Unternehmen – was ist wichtig?
Die Zahl der meldepflichtigen Betriebsunfälle ist nicht weiter zurückgegangen, wie die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) veröffentlichte. Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, die für Erste-Hilfe-Leistungen nötig sind. Weiter hat der Unternehmer diejenigen Mitarbeiter zu benennen, die als Ersthelfer zur Erfüllung der Erste-Hilfe-Aufgaben eingesetzt werden. Zur notwendigen Ausstattung gehört ein Verbandkasten Verbandschrank oder Erste Hilfe Koffer. Betriebsverbandkästen müssen alle notwendigen Utensilien zur Wundversorgung enthalten.
Für Anzahl und Ausrüstung betrieblicher Verbandkästen existieren Normen und Regelungen. Betriebsverbandkästen oder Verbandschränke enthalten Hilfsmittel wie Mullbinden und Fixierbinden und Gegenstände wie Erste-Hilfe-Schere, Erste-Hilfe-Broschüre und Einmalhandschuhe gemäß DIN EN 455. Für Unternehmen mit 1-50 versicherten Mitarbeitern genügt einkleiner Verbandkasten nach DIN 13157. Der große Verbandkasten gemäß DIN 13169 mit doppeltem Inhalt kommt in größeren Betrieben und öffentlichen Einrichtungen zum Einsatz.
Großer Betriebsverbandkasten:
- Handels- und Verwaltungsbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern
- größere Baustellen mit mehr als 10 Mitarbeitern
- Verarbeitungs- und Herstellungsbetriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern
Kleiner Betriebsverbandkasten bis 50 Beschäftigte eignet sich auch für:
- kleinere Baustellen, Außendienst
- Belade- und Entladearbeiten
- Reparatur- und Wartungsarbeiten
- Einrichtungsarbeiten
Kontrolle von Verbandkasten, Verbandkoffer und Verbandschrank
Das Verbandzeug muss im Notfall nicht nur leicht zugänglich, sondern auch gegen Feuchtigkeit, Schmutz und Hitze geschützt sein. Genauso wichtig ist die Vollständigkeit von Verbandkasten, Erste-Hilfe-Koffer oder Verbandschrank, sodass im Bedarfsfall Fixierbinden, Erste-Hilfe-Schere, Mullbinden, Pflaster oder Augenkompressen sofort griffbereit sind. Nach erfolgter Erste-Hilfe-Leistung ist entnommenes Material umgehend zu ersetzen.
Zur Kontrolle von Betriebsverbandkästen sollten Arbeitgeber eine bestimmte Person auswählen, die das Verbandzeug auf Brauchbarkeit, Vollständigkeit und Haltbarkeit überprüft. Ähnlich wie Medikamente haben Wundauflagen und Verbände ein Verfallsdatum, deshalb ist von Zeit zu Zeit eine Kontrolle der Verbandkästen nötig.
Ob alle Verbandmaterialien vollständig sind, lässt sich anhand eines Inhaltsverzeichnisses feststellen, das in jedem Verbandschrank ausliegen sollte. Ist dieses Verzeichnis verloren gegangen, sind Fachhändler für Erste Hilfe, Wundversorgung, Desinfektion und Hygiene eine optimale Anlaufstelle, denn dort werden Füllungstabellen für kleine Verbandkästen nach DIN 13157 und große Verbandkästen nach DIN 13169 veröffentlicht, die im Internet ausgedruckt werden können.
Nachfüllpacks nach geltenden Erste-Hilfe-Normen
Arbeitsunfälle gehören zu den unkalkulierbaren Gefahren in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für eine wirksame und sinnvolle Erste Hilfe im Betrieb. Deshalb müssen alle Vorkehrungen für die Wundversorgung von Verletzten getroffen werden. Das ist nur möglich, wenn die Erste-Hilfe-Ausstattung komplett ist. Weder Pflaster oder Mullbinden noch Kompressen oder Einmalhandschuhe dürfen fehlen. Zum Nachfüllen von Verbandkasten oder Verbandschrank eignen sich Einzelverbandmaterialien und Nachfüllpacks gemäß der geltenden Erste-Hilfe-Normen. Eine gezielte Wundversorgung am Arbeitsplatz soll Wundentzündungen verhindern und die Wundheilung unterstützen. Der Betriebsverbandkasten muss daher alle nötigen Erste-Hilfe-Materialien für eine optimale Wundbehandlung enthalten.
Erste-Hilfe-Material – Details und Anwendung
Verschiedene Pflastertypen wie Wundverbandpflaster oder Pflasterstrips finden Anwendung bei der schnellen Versorgung kleinerer Wunden. Hyperallergene Pflaster aus Taftgewebe sind besonders leicht reißbar und dennoch extrem zugfest. Bei Schnittverletzungen, Schürfwunden und Brandwunden vermindern sterile Wundauflagen das Infektionsrisiko. In Verbindung mit antibakteriellem Saugvlies schützen Wundauflagen vor dem Verkleben mit der Wunde und fördern die Hautbildung. Extraschutz vor Infektionen bietet ein Wundspray, das sich zur Versorgung akuter Wunden oder Verbrennungswunden eignet. Durch die Sprayvorrichtung lassen sich auch schwer erreichbare Wundbereiche reinigen oder verkrustete Wundauflagen lösen.
Bei stumpfen Verletzungen, zur Schmerzlinderung und um Schwellungen zu verhindern, bewirkt eine Kälte-Sofortkompresse zum Einmalgebrauch schnelle Kühlung. Durch Druck auf einen Aktivierungspunkt auf der Kompresse platzt der innere Flüssigkeitsbeutel und wird im Anschluss geschüttelt. Kälte-Sofortkompressen dürfen nur äußerlich angewendet und nicht auf offene Wunden gelegt werden. Die maximale Anwendungsdauer beträgt 20 Minuten. Es ist außerdem wichtig, die Kompresse in einem dünnen Tuch einzuwickeln.
Einzeln und staubgeschützt verpackte elastische Fixierbinden nach DIN 61634- FB6 und DIN 61634-FB8 sind atmungsaktiv, überaus dehnfähig und sorgen für eine starke Kompression. Bei Verstauchungen oder Prellungen lassen sich Gelenke mit einer Fixierbinde nach geltender Erste-Hilfe-Norm optimal entlasten und stützen. Für Verletzungen mit strömenden Blutungen enthalten Verbandkästen gebrauchsfertige Druckverbandpäckchen. Augenkompressen aus Verbandwatte mit Mullumhüllung werden zur Behandlung von Augenverletzungen eingesetzt.
Zur Wundversorgung harmloserer Verletzungen in Bereich der Finger eignen sich Fingerverbände, die auch in Spendern angeboten werden. Diese Verbände entpacken sich beim einhändigen Herausziehen selbst. Auf diese Weise lässt sich ein Fingerverband schnell auf eine Wunde auftragen. Auch bei längeren Wunden oder tieferen Schnittverletzungen an den Fingern sind Fingerverbände vorteilhafter als Pflaster.
Einmalhandschuhe nach DIN EN 455 für Erste Hilfe
Einmalhandschuhe dienen im Gesundheitswesen dem Selbstschutz und dem Schutz von Patienten, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Medizinische Schutzhandschuhe kommen aber auch in biotechnologischen Laboratorien und Chemielabors sowie in anderen Berufszweigen zum Einsatz. Im Rettungsdienst verwendete Erste-Hilfe-Handschuhe sind zumeist unsteril. Das trifft auch auf Einmalhandschuhe nach DIN EN 455 zu, die zur Ausstattung von Betriebsverbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169 gehören. Hat sich ein Beschäftigter verletzt, muss die Wunde zunächst keimfrei abgedeckt werden.
Zur hygienischen Wundversorgung sollte sich der Ersthelfer generell vor Infektionen schützen und Einmalhandschuhe tragen. Transparente Einweghandschuhe aus Vinyl sind im Vergleich mit Latexhandschuhen nicht so reißfest, allerdings länger lagerfähig. Milchig-weiße Erste-Hilfe-Handschuhe aus Latex (Naturkautschuk) sind überaus belastbar, jedoch nicht so langlebig im Lagerzustand. Bei einer Aufbewahrung über mehrere Jahre werden Latex-Einmalhandschuhe spröde. Vorwiegend befinden sich im Verbandkasten hochelastische Vinyl-Handschuhe gemäß DIN EN 455, da diese medizinischen Schutzhandschuhe eine gute Passform bieten und sich leicht überstreifen lassen. In Nachfüllpackungen sind in aller Regel vier Einmalhandschuhe enthalten.
Genormte Erste-Hilfe-Schere nach DIN 58279-B 190
Auch die Erste-Hilfe-Schere im einem Verbandkasten entspricht geltenden Normen. Ein bekannter Typ ist die Verbandkastenschere nach DIN 58279-B 190. In dieser Ausführung ist sie Teil des Füllmaterials in Verbandkästen. Die speziellen Scheren ermöglichen das fachgerechte Durchtrennen von Fixierbinden oder Mullbinden. Eine genormte Erste-Hilfe-Schere ist rostfrei und im vorderen Bereich der Scherenschenkel um nahezu 45° geknickt. Zudem verfügen Listerscheren über eine verlängerte untere Klingenspitze und sind seitlich abgeflacht. So lassen sich die Scheren auch unter eng anliegende Verbände oder Kleidung schieben und verhindern beim Aufschneiden Verletzungen. Verbandkastenscheren sind darüber hinaus mit Sägezahnschliff ausgerüstet. Dadurch wird das Herausrutschen von Schnittmaterial erheblich erschwert. Die ovalen Scherenaugen verfügen über Kunststoffummantelungen und nehmen Mittel- und Ringfinger auf. Für den Zeigefinger ist eine Mulde vor den Grifflöchern angebracht.
Pflasterspender: Hygienische Pflaster-Aufbewahrung
Erst-Hilfe-Zubehör muss in jedem Betrieb in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, um eine effiziente Wundversorgung zu gewährleisten. Verschiedene Pflasterarten sind wichtige Komponenten der Erste-Hilfe-Ausstattung. Besonders komfortabel sind Pflasterspender zur Pflaster-Aufbewahrung. Diese Erste-Hilfe-Helfer lassen sich in jeder Arbeitsstätte aufhängen - ob Büro, Logistikzentrum, Kindergarten, Schule oder Fertigungsbetrieb. Pflasterspender müssen gut sichtbar und schnell erreichbar sein.
Auf diese Weise haben alle Beschäftigten wichtiges Erste-Hilfe-Material schnell zur Hand und können kleinere Wunden sofort versorgen. Die Spendersysteme lassen sich mit Pflasterstrips, wasserfesten Pflastern oder elastischen Pflastern befüllen. Einzeln eingesiegelte Pflasterstrips sind bereits auf einer Seite der Verpackung geöffnet, wenn sie mit einer Hand aus dem Pflasterspender entnommen werden.
Nachfüllbar sind Pflasterspender mit einer Vielzahl an Pflastertypen, weshalb die praktischen Systeme die Anwendung an nahezu jedem Arbeitsplatz ermöglichen Pflasterspender können mit Klebestreifen oder mitgeliefertem Befestigungsmaterial an einer Wand fixiert werden. Vor Diebstahl oder Pflastermissbrauch schützen Schlüssel. Viele Pflasterspender verfügen über zusätzliche Ablagefächer, um Erste-Hilfe-Material wie Augenpads oder Wundspray unterzubringen. Die Vorteile von Pflasterspendersystemen in Kurzversion:
- höchster Hygienestandard dank einzeln verpackter Pflaster
- einfache Anwendung durch Einhandnutzung
- Flexibilität dank Befüllmöglichkeit mit verschiedenen Pflasterarten
- breit gefächerte Einsatzbereiche an fast jedem Arbeitsplatz
- Schutz vor Pflasterdiebstahl – dadurch weniger Kosten und niedriger Verbrauch
Augenverletzungen: Augenkompressen und Augennotduschen
Bei Augenverletzungen am äußeren Auge finden saugfähige Augenkompressen Anwendung. Eine an den Seiten offene Augenkompresse ist innen mit Augenwatte und außen mit Mullgewebe aus Baumwolle versehen. Beim Umgang mit Laugen, Säuren und anderen Gefahrstoffen müssen Beschäftigte Schutzbrillen tragen. Im Notfall ist eine Augenspüleinrichtung vorgeschrieben. Augennotduschen müssen sofort erreichbar sein und die Augen mit einer ausreichenden Wassermenge sowie einer geeigneten Augenspüllösung spülen können. Vor allem für Sicherheitsnotduschen nach DIN EN 15154-2 mit Wasseranschluss gelten höchste Anforderungen. Fest installierte Augenduschen oder Körperduschen halten eine nahezu unbegrenzte Dekontaminationsflüssigkeit durch den Anschluss an die Wasserversorgung bereit. So ist eine optimale Hilfe durch Ersthelfer möglich, bis ein Arzt die weitere Augenbehandlung übernimmt.
Desinfektion & Hygiene im Betrieb
Nicht nur in Klinken oder Arztpraxen sind Hygienemaßnahmen unverzichtbar, auch an anderen Arbeitsplätzen nimmt eine ausreichende Hygiene einen hohen Stellenwert ein. Durch immer neue Krankheitserreger sind die Anforderungen an die Hygienestandards in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gestiegen. Ein einwandfreies Hygienekonzept ist ein zentrales Element im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Die richtigen Hygienemaßnahmen schützen Beschäftigte vor Erkrankungen und Arbeitgeber vor Krankheitsausfällen. Wichtigster Bestandteil ist eine effiziente Händehygiene.
Händedesinfektion – Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten
Nach Angaben der WHO (World Health Organization) findet die Übertragung von Infektionskrankheiten zu 80 Prozent über die Hände statt. Besonders hoch ist das Infektionsrisiko überall da, wo viele Menschen zusammenkommen, sei es in Geschäften, Fertigungshallen oder im Büro. Zwar senkt allein das gründliche Händewaschen die Infektionsgefahr um bis zu 45 Prozent, doch zur Abwehr von Krankheitskeimen wie Grippeviren oder Noroviren genügt Händewaschen allein oft nicht. Zu einer umfassenden Händehygiene gehört gegebenenfalls eine wirksame Händedesinfektion mit einem geeigneten Desinfektionsmittel. Für Beschäftigte im medizinischen Sektor, in Pflegeberufen, in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie zählt die Händedesinfektion zum Pflichtprogramm. Die Desinfektion der Hände ist jedoch auch in anderen Unternehmensbereichen empfehlenswert.
Händedesinfektionsmittel, Waschlotionen, Wischtücher
Alkoholische Händedesinfektionsmittel für den Wirkungsbereich A bekämpfen Pilze, Bakterien und Viren wie Rota-, Influenza- und Noroviren. Farbstofffreie Desinfektionsmittel für die Hände enthalten zudem Pflegekomponenten für den Hautschutz. Zur Aufbewahrung von Desinfektionsmitteln eignen sich betriebssichere Spendersysteme wie Schutzboxen aus Edelstahl oder Kunststoff. Antimikrobielle Waschlotionen, die den Normen EN1276, EN1650 und EN13697 entsprechen, zeichnen sich ebenfalls durch eine gute Hautverträglichkeit aus, sind frei von Farb- und Duftstoffen und auch im Lebensmittelbereich einsetzbar. Zur Hand- und Flächendesinfektion in Büros oder Bildungseinrichtungen eignen sich alkoholfreie Wischtücher, die für die besonderen Hygieneanforderungen in diesen Arbeitsbereichen entwickelt wurden.