Die Richtlinie BGR 120 regelt die Arbeitssicherheit in Laboratorien und wie diese mit Sicherheitsnotduschen und Augenspüllösungen ausgestattet sein müssen. Im Fokus stehen einfache Bedienbarkeit und schnelle Erreichbarkeit der Augenspüleinrichtung, denn bei einem Notfall nach einer Augenverletzung geht es um Sekunden.
Sowohl in Laboren als auch im Bereich Fertigung spielen Erste-Hilfe-Augenduschen eine gewichtige Rolle. Rettungszeichen-Schilder für eine Augenspüleinrichtung gemäß BGV A8, ASR A1.3 und DIN 4844 ermöglichen die fachgerechte Notfallkennzeichnung. Stationäre Sicherheitsduschen, mobile Augennotduschen und Notfallboxen mit Augenspülflaschen sollten sich grundsätzlich in unmittelbarer Nähe der Arbeitsbereiche mit Augengefährdung befinden.
Augenspüleinrichtung: Berufsgenossenschaftliche Regeln zur Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Aufbewahrungsort und Menge des nötigen Erste-Hilfe-Materials zu bestimmen. Dabei muss das Material für Ersthelfer im Fall eines Unfalls griffbereit sein. Bei vorhandenen betrieblichen Gefahren wie Hitzequellen oder Chemikalien müssen weitere Materialien zur Verfügung stehen. Das betrifft auch die Verfügbarkeit einer Augenspüleinrichtung. Arbeitsunfälle mit Augenverletzungen ereignen sich regelmäßig. Schon eine kleine Unachtsamkeit beim Umgang mit Laugen, Säuren, Lösungsmitteln und anderen Chemikalien können zu erheblichen Verletzungen von Augen und Gesicht führen.
Schnelle Hilfe gewährleisten Augenduschen, Gesichtsduschen, Miniduschen, Sicherheitsduschen und Augenspüllösungen. In Laboratorien und zahlreichen Industriebetrieben ist der Umgang mit gefährlichen Stoffen gängige Praxis. Auch in der Holzverarbeitung und Metallindustrie können Fremdstoffe wie Splitter, Staubpartikel oder Flüssigkeiten schwere Augenverletzungen verursachen. Die Berufsgenossenschaften fordern daher eine geeignete Augenspüleinrichtung, um das Verletzungsrisiko zu reduzieren und die Arbeitssicherheit zu erhöhen.
Erste Hilfe: Augenspülungen als unerlässliche Sofortmaßnahme
Im Erste-Hilfe-Fall, bspw. bei einer Verätzung, Verbrennung oder Verletzung durch Fremdstoffe, sind es Sekunden, die über das spätere Sehvermögen entscheiden. Augenspülungen dienen als unerlässliche Sofortmaßnahmen, um schwerwiegende Augenschäden zu vermeiden. Eine Augennotdusche gehört zu den technischen Erste-Hilfe-Einrichtungen, die vorwiegend im Industriebereich und in Laboratorien zum Einsatz kommen. In aller Regel finden an das Trinkwassernetz angeschlossene Erste-Hilfe-Augenduschen Anwendung. Ist in der Nähe gefährdeter Arbeitsbereiche kein Wasseranschluss verfügbar, sind teils auch mobile Systeme wie Augenspülflaschen erlaubt.
Schneller Zugang zu Augenspüleinrichtungen
Die Schwere einer Augenverletzung ist von der Temperatur, Form und Geschwindigkeit eines Fremdstoffs abhängig. Über das Auge können feste, gasförmige oder flüssige Chemikalien und andere Schadstoffe eindringen. Gerade bei Arbeitsunfällen mit Säuren setzt die Verätzung des Auges unmittelbar nach dem Kontakt mit dem Schadstoff ein. Je länger die Kontamination dauert und je höher die Temperatur, desto mehr steigt das Verätzungspotenzial, und damit die Gefahr schwerster Augenverletzungen. Besteht in einem Betrieb ein erhöhtes Risiko für eine Verletzung der Augen, müssen Augenduschen, Gesichtsduschen und Körperduschen schnell zugänglich sein. Eine Augenspüleinrichtung muss allerdings nicht nur leicht erreichbar, sondern auch jederzeit funktionsfähig sein. Wichtig ist, dass das Auge mit einem weichen, gleichmäßigen Strahl der Augenspülung gespült wird. Generell ist bei Augenverletzungen oder Augenverschmutzungen ärztlicher Rat einzuholen. Empfehlenswert ist außerdem eine Wiederholung des Spülvorgangs während des Transports in eine Arztpraxis oder in ein Krankenhaus.
BGR 120 – Richtlinien für Augennotduschen in Laboratorien
Das „Sichere Arbeiten in Laboratorien“ regelt die Richtlinie BGR 120 (früher BGI 850-0 bzw. ZH 1/119). Die Verordnung verlangt Augenduschen und Notduschen gemäß DIN EN 15154 Teil 1 und 2 (Nachfolger der DIN 12899 Teil 1 und 2). Die Richtlinien gelten für Laboratorien mit Wasserversorgung. Die Orte zur Installation einer Augenspüleinrichtung sind klar definiert: für Körperduschen „Am Ausgang“, für Augenduschen „Im Bereich Körperdusche oder im Bereich Ausgussbecken“. Die Erreichbarkeit muss innerhalb von höchstens fünf Sekunden gewährleistet sein. Die Richtlinien und Handlungshilfen für Arbeitssicherheit in Laboratorien haben sich in der Praxis vielfach bewährt. In der Informationsschrift DGUV 213-850 nimmt die Entwicklung der Labortechnik und die novellierte Verordnung zu Gefahrstoffen einen besonderen Stellenwert ein. Die aktuellen Laborrichtlinien sind in gedruckter Form und online einsehbar. Änderungen werden zunächst im Internet veröffentlicht und in der nächsten Neuauflage der gedruckten Fassung übernommen.
DIN EN 15154 - Sicherheitsnotduschen mit und ohne Wasseranschluss
Augenspüleinrichtungen müssen den geltenden Normen entsprechen. Das Ziel europäischer Normen ist die Vereinheitlichung der Standards in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Für Augenduschen mit Wasseranschluss existiert seit 2006 die harmonisierte Europanorm DIN EN 15154-1 und DIN EN 15154-2. Die Teile 3 und 4 der Europanorm wurden 2009 veröffentlicht und enthalten Regelungen zu Sicherheitsnotduschen ohne Wasseranschluss. Davon betroffen sind Augenduschen und Körperduschen. Die Norm DIN EN 15154-2 legt die allgemeinen Anforderungen an Augennotduschen in Laboratorien und für sämtliche anderen Anwendungen fest, in denen eine Augenspüleinrichtung zum Einsatz kommt. Für alle Einsatzgebiete gilt: Die Wassermenge bei Augenduschen (6 l/min) muss minimal 15 Minuten zur Verfügung stehen. Einen weitaus geringeren Volumenstrom von nur 1,5 l/min verlangt die oft angewendete internationale Norm ANSI Z 358.1.
Betriebsstätten, in denen Chemikalien, Laugen und Säuren eingesetzt werden, müssen Erste-Hilfe-Augenduschen wie Minidusche oder Tankdusche bereitstellen und die Verfügbarkeit von Augenspüllösungen gemäß DIN 12899 Teil 2 gewährleisten. Aufgrund des vorgeschriebenen Volumenstroms des Spülwassers der Augendusche lässt sich eine schnelle Behandlung von Verbrennungen, Verätzungen und Verschmutzungen realisieren. In der Metall- und Holzverarbeitung ist eine Augenspüleinrichtung wichtig, um Fremdstoffe umgehend aus den Augen entfernen zu können. In Betrieben mit erhöhter Augenverletzungsgefahr werden auch oft Kombinationen aus Körperdusche, Gesichtsdusche und Augennotdusche installiert.
Verschiedene Augenspülungen bei Augenunfällen
Augenspülungen retten im Notfall das Sehvermögen. Es gibt verschiedene Augenspüllösungen für fest installierte Erste-Hilfe-Augenduschen und tragbare Systeme, die Fremdkörper aus einem Auge oder beiden Augen spülen oder die Verdünnung von Kontaminationen ermöglichen. Neben dem Aufstellungsort und der Erreichbarkeit einer Augenspüleinrichtung muss auch eine einfache Bedienbarkeit garantiert sein, um den Ablauf von Hilfsleistungen im Rahmen der Rettungskette umsetzen und schnellstmöglich Sofortmaßnahmen durchführen zu können, sodass eine Minderung von Augenschäden erreicht wird.
Augenunfälle nehmen in der Statistik mit 21 Prozent die zweite Stelle aller Betriebsunfälle ein. Neben Labormitarbeitern sind insbesondere Rohrverleger, Maschinenschlosser, Tischler und Installateure einem hohen Risiko für Augenverletzungen ausgesetzt. Über 70 Prozent der Augenunfälle entstehen durch mechanische Einwirkungen wie Holz- und Metallsplitter. Rund 30 Prozent aller Augenverletzungen werden durch chemische Stoffe verursacht. Es gibt zwei Versionen an Augenspüllösungen, die sich in ihrer Anwendung unterscheiden:
- Natriumchloridlösung (0,9 %) Diese Augenspülung ist eine Kochsalzlösung zum Ausgleich des natürlichen Augensalzgehalts. Ergonomische Augenschalen bewirken einen weichen Sprühstrahl. Die Augenspüllösungen eignen sich zum Entfernen von Staub, Splittern, Ölen und Lösungsmitteln.
- Phosphatpufferlösung (4,9 %) Hierbei handelt es sich um eine pH-neutrale, sterile Augenspüllösung, die bei einer Verätzung durch Säuren zum Einsatz kommt. Phosphatpufferlösungen haben einen neutralisierenden Effekt.
Augenspülflaschen, Augenspül-Ampullen, Augen-Notfallboxen
Nicht nur die Augenspüleinrichtung wie Minidusche oder Sicherheitsnotdusche muss einwandfrei funktionieren, ebenso wichtig ist das nötige Equipment. Die sofortige Anwendung von Augenspülflaschen kann das Festsetzen von Fremdstoffen verhindern und schwerwiegende Augenschäden eindämmen. Ob im Labor oder im Werkzeugkoffer – Augenspülflaschen mit geeigneter Augenspüllösung sollten sich stets in der Nähe befinden. Augenspül-Ampullen mit Natriumchloridlösung sind optimal für unterwegs. Die gebrauchsfertigen Ampullen lassen sich bequem im Handschuhfach oder im Werkzeugkasten verstauen. Auch besonders handliche Augenspülflaschen gemäß DIN EN 14154-4 werden für die Nutzung außer Haus angeboten.
Praktisch sind Augen-Notfallboxen, die es für den universellen Einsatz oder speziell für Anwendungen im Industrie- und Chemiesektor gibt. Die Boxen sind mit Augenspülflaschen in diversen Größen, Wundverbänden und Augenspül-Ampullen ausgestattet. Daneben enthalten die stabilen Kunststoffboxen Augenkompressen, Plasterstrips und Einmalhandschuhe. Augen-Notfallboxen bestehen aus extrem robustem Material, verfügen über transparente Abdeckungen und lassen sich platzsparend an einer Wand montieren. Besonders Ungeübte profitieren von der einfachen Anwendbarkeit der Notfallboxen, da sämtliche Utensilien griffbereit sind. Im Fachhandel finden Unternehmer aus allen Branchen passendes Zubehör für Augenduschen, Gesichtsduschen, Sicherheitsnotduschen, Augenspül-Kombinationen oder Hand-Augenduschen.
Weitere wichtige Erste-Hilfe-Materialien
Neben einer Augenspüleinrichtung sind weitere Erste-Hilfe-Materialien erforderlich, um bei einem Arbeitsunfall schnell eingreifen zu können, auch wenn es um eine weniger schwerwiegende Verletzung geht. Ob im Verkauf, in der Werkstatt oder in Fertigungshallen – im Arbeitsalltag ist das Risiko für Abschürfungen oder kleinere Schnittverletzungen hoch. Pflaster und Wundverbandpflaster dienen der hygienischen Versorgung oberflächlicher Verletzungen. Erste Hilfe zur direkten Wundversorgung bieten Pflasterspender, die eine Einzelentnahme durch einhändiges Herausziehen ermöglichen. So lassen sich Pflaster sicher, sachgemäß und schnell verwenden. Im Arbeitsumfeld ziehen sich Beschäftigte schnell Schürf- und Schnittwunden oder Verbrennungen zu. Um Wunden optimal versorgen zu können, sind vollständige Verbandkästen mit Kompressen, Wundspray, Mullbinden und sterilen Pflastern unerlässlich bei der Erste Hilfe Ausrüstung. Zur Senkung der Ansteckungsgefahr in der Erkältungszeit bietet eine regelmäßige Desinfektion der Hände wirksameren Schutz als Händewaschen.