Arbeitsschutz – Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit
Für die Überwachung des Arbeitsschutzes und die Beratung von Unternehmen zum Themenfeld Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist das staatliche Amt für Arbeitsschutz der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) forscht und entwickelt im Bereich sichere Arbeitsbedingungen, berät Politiker und verbessert den Transfer von Wissen in der Praxis. Eine wesentliche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitsschutz verlangt vom Arbeitgeber die Ermittlung und Beurteilung von Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz, um entsprechende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Produktionssicherheit zu ergreifen.
Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber für eine ordnungsgemäße betriebliche Arbeitsschutzorganisation sorgen. Kleinunternehmen können die Arbeitsschutzaufgaben nach Schulungen durch Berufsgenossenschaften selbst übernehmen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, interne und externe Arbeitsschutzexperten zu beauftragen. In Großbetrieben stehen Unternehmern der Betriebsarzt (BA) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beratend zur Seite.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung bewahrt Beschäftigte vor schädigenden Belastungen und berufsbedingten Risiken am Arbeitsplatz. Objektive Schutzmaßnahmen in Betrieben werden von arbeitsmedizinischen Arbeitsschutzmaßnahmen ergänzt. Dazu gehört eine professionelle Erste Hilfe Ausrüstung wie Augenspüleinrichtung, Pflaster und Pflasterspender sowie Materialien zur Wundversorgung und Desinfektion. Sanitätsbedarf für Betriebe wie Rettungsdecken, Verbandskoffer, Verbandsschränke und Verbandspäckchen dient der effizienten Hilfe kranker oder verletzter Arbeitnehmer.
Organisationen für Arbeitsschutz in Unternehmen:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinischer Dienst (AsA Arbeitsschutz AG)
Arbeitsschutzgesetz - Überwachung des Arbeitsschutzes
Der Arbeitsschutz wird nach den Verordnungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt und gehört zu den staatlichen Aufgaben. Die Arbeitsschutzverwaltung im jeweiligen Bundesland überwacht die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten und berät Arbeitgeber bei der Pflichterfüllung. Der Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Mitarbeitern soll durch gezielte Arbeitsschutzmaßnahmen gesichert und optimiert werden. Arbeitssicherheit beinhaltet die Minimierung von Gesundheits- und Sicherheitsgefahren am Arbeitsplatz unter Einhaltung der rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutzgesetz. Daneben finden die Verordnungen im Sozialgesetzbuch SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) sowie das Gesetz über Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), Betriebsärzte (BA) und Sicherheitsingenieure Anwendung.
Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Unfälle und Gesundheitsgefahren
Im Arbeitsschutzgesetz sind Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Unfälle und Gesundheitsgefahren festgelegt, die auch Maßnahmen für eine menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung umfassen. Das Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) enthält Regelungen zu den Aufgaben von Fachkräften wie interne und externe Arbeitsschutzexperten. Die Überwachung der Arbeitssicherheit erfolgt in Deutschland durch Gewerbeaufsichtsämter sowie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz in Betrieben trägt der Arbeitgeber. Dieser muss sein Unternehmen so organisieren, dass Arbeitnehmer gegen Gesundheitsgefahren geschützt sind. Dazu gehört unter anderem die sachgemäße Einrichtung der Arbeitsstätte wie Maschinen, Anlagen und Geräte.
Amt für Arbeitsschutz – Kontrolle staatlicher Arbeitsschutzvorschriften
Das staatliche Amt für Arbeitsschutz im jeweiligen Bundesland ist eine Überwachungs- und Beratungseinrichtung für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden die Ämter für Arbeitsschutz in zahlreichen Bundesländern in andere Behörden integriert. Unter anderem kontrolliert das Amt für Arbeitsschutz die Einhaltung und Umsetzung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften. Als Sonderordnungsbehörde ist sie auch zuständig für Arbeitsschutzprobleme und fungiert als Ansprechpartner für Beschäftigte und Arbeitgeber bei allen Fragen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz. Die Arbeitsschutz-Ämter koordinieren darüber hinaus alle mit dem Arbeitsschutz verbundenen Aktivitäten im Bundesland und übernehmen Verantwortung für die Qualitätssicherung des Arbeitsschutzsystems.
Arbeitsmedizinische Vorsorge zur Prävention von Gesundheitsschäden
Das Fachgebiet Arbeitsmedizin befasst sich mit der Forschung, Bewertung und Untersuchung von Arbeitsbedingungen und der Gesundheit von Beschäftigten. Dazu zählt die Prävention und Diagnose arbeitsbedingter Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten, Arbeitsschutzmaßnahmen zur Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze und die Integration von Personen mit Handicap oder chronisch Kranker. Ferner gehören zum Gebiet Arbeitsmedizin die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Arbeitspsychologie und versicherungsmedizinische Themen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) widmet sich der Forschung und Entwicklung, um gesunde und sichere Arbeitsumgebungen zu schaffen und Wissen in der Praxis zu vermitteln. Die BAuA ist zudem politisch beratend tätig und übernimmt hoheitliche Aufgaben im Bereich Produktsicherheit und Gefahrstoffverordnung. Die Ressortforschungseinrichtung ist ein Geschäftsfeld im Bundesministerium für Arbeit und Sozialen (BMAS).
Betriebliche Arbeitsschutzorganisation – effiziente Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
Die betriebliche Arbeitsschutzorganisation regelt die innerbetrieblichen Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Ziel ist es, mit durchdachter Planung und Organisation die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Das Umsetzen von Arbeitsschutzmaßnahmen wird durch das optimale Zusammenwirken von Mitarbeitern und Geschäftsleitung erreicht. Die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen ist nur mit einer funktionierenden Arbeitsschutzorganisation möglich. Das Arbeitsschutzgesetz regelt, dass der Arbeitgeber für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßen und deren Umsetzung Sorge zu tragen hat. Daneben muss er sicherstellen, dass die Beschäftigten diese Maßnahmen beachten und ihnen Folge leisten. Deshalb müssen sowohl Personal als auch Sachmittel zur Bildung einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation bereitstehen.
Umsetzung der Arbeitsschutzorganisation in Klein- und Großbetrieben
In Kleinbetrieben ist die Umsetzung ein relativ leichtes Unterfangen. Der Arbeitgeber ist für den Arbeitsschutz zuständig und verantwortlich. Seine Arbeitsschutzpflichten kann der Unternehmer an ausgewählte Führungskräfte weitergeben. Er hat zudem die Möglichkeit, einen überbetrieblichen Dienst für Sicherheitstechnik mit den Aufgaben zu betrauen. In größeren Unternehmen ist die Schaffung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation dagegen komplexer. In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern muss der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), einen Betriebsarzt (BA) und andere Sicherheitsbeauftragte bestellen, die ihn mit entsprechendem Fachwissen zur Seite stehen.
Gemeinsam bilden Unternehmer und Sicherheitsbeauftragte bzw. Betriebsärzte und Führungskräfte den Arbeitsschutzausschuss. Dieser Ausschuss sollte mindestens einmal innerhalb von drei Monaten zusammenkommen. Sachkundige Unterstützung zu allen Themen der Arbeitssicherheit bieten die zuständigen Berufsgenossenschaften. Insbesondere im Bereich Gefährdungsbeurteilung leistet Beratung im Hinblick auf betriebliche Gesundheitsgefährdungen einen wertvollen Beitrag.
ASA – Themen rund um den Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutzausschuss ASA trifft sich etwa vier Mal jährlich, um Arbeitsschutzthemen zu besprechen, neue Zielsetzungen zu formulieren und Meilensteine zu überprüfen. Die ASA setzt sich aus Vertretern der Unternehmensleistung, Betriebsratsmitgliedern, Betriebsarzt, der Sifa und Sibe sowie Führungspersonal zusammen. Gegebenenfalls nehmen an den ASA-Sitzungen von Arbeitsschutzmaßnahmen betroffene Beschäftigte teil. Der Arbeitsausschuss übernimmt folgende Aufgaben:
- Analysieren von Arbeitsunfällen in Betrieben
- Beratung über Einrichtungen und Schutzmaßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefahren
- Koordination von sicherheitstechnischen Arbeitsaufgaben
- Austausch von Erfahrungen bezüglich der Umsetzung der Maßnahmen
- Erarbeitung von Arbeitsschutzprogrammen oder Aktionsprogrammen
- Beratung im Bereich Sicherheitstechnik/Einführung neuer Arbeitsmethoden oder Arbeitsstoffe
Technischer Arbeitsschutz – Abwehr von Gefährdungen durch technische Einrichtungen
Heute sind nahezu alle Arbeitsbereiche mit innovativer Technik gekoppelt. Der technische Arbeitsschutz dient der Abwehr von Gefährdungen durch technische Einrichtungen. Es gilt, Arbeitsunfälle, die Leib und Leben von Mitarbeitern bedrohen, zu verhindern. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßnahmen für die technische Sicherheit genutzter Arbeitsmittel. Der technische Arbeitsschutz soll neben der Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber auch die Sicherheit bei der Benutzung von Arbeitsgeräten gewährleisten. Technische Mängel müssen frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Das betrifft die Benutzung einfacher Geräte und Werkzeuge als auch die Nutzung komplexer Maschinenanlagen. Dritte haben ebenfalls Vorteile durch die technische Sicherheit in einem Betrieb, beispielsweise bei der Benutzung von Aufzügen.
Medizinischer Arbeitsschutz – Umsetzung fachspezifischer Kenntnisse
Die Arbeitswelt sieht sich immer neuen Herausforderungen gegenüber und verändert sich ständig. Zwar sind Belastungen durch schwere körperliche Arbeiten seltener geworden, doch die Gesundheitsgefährdung durch Gefahrstoffe ist gestiegen. Zu beachten sind insbesondere die hohen Anforderungen an die mentale Leistungsfähigkeit, bedingt durch wachsende Anforderungen der Rahmenbedingungen. Medizinischer Arbeitsschutz befasst sich mit der Umsetzung fachspezifischer Kenntnisse und neuer Forschungsergebnisse, um Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten zu schützen. Diesen Schutz gewährleistet die Zusammenarbeit von stattlichen Gewerbeärzten und anderen Akteuren wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Der medizinische Arbeitsschutz umfasst:
- arbeitsmedizinische Fort- und Weiterbildungen von Ärzten
- Kooperation mit Betriebsärzten
- Zusammenarbeit mit Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Krankenkassen
- arbeitsmedizinische, psychologische und soziologische Fragestellungen
Erste Hilfe in Betrieben – Ausstattung und Materialien
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für Ausstattung und Materialien, die für Erste Hilfe Maßnahmen notwendig sind. Ein entscheidender Aspekt bei der Aufbewahrungsart und Menge ist die Gefährdungsbeurteilung. Hinweise finden Unternehmer in der DGUV-Information 204-022 für Erste Hilfe im Betrieb. Die Unfallgefahren sind in vielen Branchen überaus hoch, daher sind Vorkehrungen für eine umfassende Erste-Hilfe-Organisation unverzichtbar. Dazu gehören entsprechende Aushänge mit Hinweisen zu den Namen der Ersthelfer, die Aufbewahrungsorte für das Erste-Hilfe-Material, die Anschrift des nächsterreichbaren Krankenhauses oder Rettungszeichen, die etwa auf eine Augenspüleinrichtung aufmerksam machen. Auch die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen nach DGUV 1 § 24 ist ein wichtiges Element. Um das Unfallgeschehen zu dokumentieren eignen sich Verbandblöcke oder Verbandbücher. So ist eine lückenlose Auflistung aller Erste-Hilfe-Maßnahmen gewährleistet.
Erste-Hilfe-Material zur professionellen Versorgung
Nur mit geeigneten Erste-Hilfe-Materialien ist eine professionelle Versorgung im Notfall sichergestellt. Hierzu zählen Verbandspäckchen, Fixierbinden, Wundspray, Pflaster und Pflasterspender zur Wundversorgung, Mittel zur Desinfektion und andere Hilfsmittel wie Rettungsdecken und sterile Tücher. Material für Erste-Hilfe-Maßnahmen ist in geeigneten Behältnissen aufzubewahren wie Verbandsschränke, Verbandskästen und Verbandskoffer. Je nach betrieblichen Gegebenheiten kommen kleine Verbandskästen gemäß DIN 13157 oder große Verbandskästen gemäß DIN 13169 zum Einsatz. Eine komplette Erste-Hilfe-Ausstattung gewährleistet, dass verletzte Arbeitnehmer unverzüglich versorgt werden können. Fachunternehmen für Erste-Hilfe-Material in Betriebsstätten führen Sortimente in individuellen Darreichungsformen und höchster Qualität. Alle sterilen Verbandmaterialien tragen neben der CE-Kennzeichnung ein Haltbarkeitsdatum. Umständliche Überwachungen, ständige Austauschaktionen und Entsorgungen abgelaufener Produkte lassen sich so vermeiden.
Erste Hilfe
Eine effiziente Erste Hilfe Organisation im Betrieb ist Voraussetzung, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten und und die Verletzungsfolgen nach einem Arbeitsunfall zu reduzieren. Systeme mit Pflaster und Pflasterspender lassen sich leicht im Büro oder neben Maschinen montieren. Bei Augengefährdungen kommt eine Augenspüleinrichtung zum Einsatz. Erste Hilfe Produkte zur Wundversorgung und Desinfektion erhöhen die Arbeitssicherheit zusätzlich.
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Sanitätsbedarf
Für den betrieblichen Arbeitsschutz muss der Sanitätsbedarf in Unternehmen gedeckt sein. Die wichtigsten Erste-Hilfe-Materialien wie Wundschnellverbände, Verbandspäckchen und Zubehör enthalten Verbandsschränke und Verbandskoffer. Sterile Tücher zur schnellen Erstversorgung schützen vor Hitze und Verbrennungen. Einzeln eingesiegelte Rettungsdecken zur Rettung von Beschäftigten aus Gefahrenzonen mit spezieller Imprägnierung verhindern Überhitzung oder Unterkühlung.
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