Verbandkoffer und Verbandschränke günstig kaufen

In allen Unternehmen, öffentlichen Gebäuden und Fahrzeugen muss mindestens ein Erste Hilfe Koffer vorhanden sein. Darin befindet sich Verbandmaterial und eine Grundausstattung an medizinischem Gerät, mit dem auch der Laie im Notfall Erste Hilfe leisten kann. Für verschiedene Einsatzgebiete sind vom Gesetzgeber unterschiedliche Erste-Hilfe-Kästen vorgeschrieben, deren Inhalt in DIN-Normen geregelt ist. Verbandschränke werden nicht nur in Arztpraxen, Apotheken und sonstigen medizinischen Einrichtungen, sondern auch von vielen Betrieben genutzt. An einer zentralen Stelle untergebracht bieten sie die Möglichkeit, auch große Mengen an Verbandmaterial, Medikamenten und weiteren Hilfsmitteln zur Ersten Hilfe zu lagern. Weiterführende Informationen:

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Grundsätzlich ist jeder Bürger in Deutschland dazu verpflichtet, Personen, die in Not geraten sind, Hilfe zu leisten. Die Einzelheiten sind in Paragraf 323c Strafgesetzbuch geregelt. Demnach ist eine Hilfeleistung nur dann nicht zumutbar, wenn sich der Helfer selbst in Gefahr begibt oder er dafür andere Pflichten vernachlässigen müsste. In der Praxis, etwa wenn ein Autofahrer mitbekommt, dass sein Vordermann in einen Unfall verwickelt ist, muss jedoch fast in jedem Fall Hilfe geleistet werden. Denn dass der Helfer möglicherweise einen wichtigen Termin versäumt, ist keine Entschuldigung dafür, dass er keine Hilfe leistet. Der Grund: Leben und Gesundheit werden in der Rechtsprechung als höherwertige Rechtsgüter eingestuft. Hilft ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht, macht er sich der unterlassenen Hilfeleistungen schuldig, die im Fall einer Verurteilung mit empfindlichen Strafen geahndet wird.

Unfallkoffer muss mitgeführt werden

Dass bei einem Unfall schnell Hilfe geleistet werden kann, ist auch der Grund dafür, warum sich in jedem Auto und in jedem LKW ein Erste-Hilfe-Koffer befinden muss. Obwohl es auch Unfallkoffer für Motorräder gibt - diese sind üblicherweise kleiner, kompakter und haben weniger Inhalt - ist für Motorradfahrer das Mitführen nicht vorgeschrieben. Seit Januar 1966 ist ein Verbandkoffer im Auto verpflichtend. Jedoch wurden die Vorschriften bezüglich des Inhalts in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig aktualisiert. Zuletzt wurde die DIN 13164 zum Januar 2014 abgeändert. Neu aufgenommen wurde dabei ein Fertigpflasterset mit 14 Teilen, ein Verbandpäckchen K sowie zwei Feuchttücher, um die Haut zu reinigen. Gestrichen wurden dafür ein Verbandpäckchen M, ein Verbandtuch BR, sowie vier Stück des Wundschnellverbandes gemäß DIN 13019-E. Mullbinden dürfen seitdem auch nicht mehr als Fixierbinden verwendet werden.

Wenn ein Unfall am Arbeitsplatz passiert

Auch die Erste Hilfe am Arbeitsplatz ist gesetzlich geregelt, wenngleich noch immer nicht alle Arbeitsstätten mit einem Erste-Hilfe-Koffer ausgestattet sind. Die detaillierten Bestimmungen für die verschiedenen Branchen sind in den Bestimmungen zum Arbeitsschutz geregelt, da sie explizit auch die betriebliche Sicherheit betreffen. Unterschiedliche Regeln für verschiedene Branchen sind insofern notwendig, als das Unfallrisiko etwa in einem Büro oder im Handel wesentlich geringer ist als in der Produktionshalle einer Fabrik oder in der Industrie allgemein. Denn in reinen Produktionsbetrieben kann sich prinzipiell an jeder Anlage trotz entsprechender Sicherheitsvorkehrungen jederzeit ein Unfall ereignen.

Darüber hinaus muss in jedem Betrieb laut Paragraf 10 Arbeitsschutzgesetz eine ausreichende Zahl von ausgebildeten betrieblichen Ersthelfern bereit stehen, um im Notfall Hilfe leisten zu können. Jeder betriebliche Ersthelfer, der für ein Unternehmen tätig ist, muss zunächst in neun Ausbildungsstunden eine Grundschulung absolvieren und seine Kenntnisse in zweijährigem Turnus auffrischen. Je nachdem, um welche Art von Betrieb es sich handelt, müssen fünf bis zehn Prozent der Mitarbeiter eine entsprechende Schulung absolvieren. Ein betrieblicher Ersthelfer ist übrigens auch bei kleinen Unternehmen notwendig. Die Untergrenze liegt bei zwei Beschäftigten.

Damit schnell Erste Hilfe geleistet werden kann

Ob sich das Unternehmen für einen zentralen Verbandschrank oder mehrere Erste-Hilfe-Koffer, die verteilt auf dem Firmengelände aufbewahrt werden, entscheidet, hängt vor allem von den räumlichen Gegebenheiten ab. Handelt es sich um kompakte Räumlichkeiten, bietet es sich an, beispielsweise einen Erste-Hilfe-Schrank im Lager unterzubringen, dessen Standort jeder Mitarbeiter kennt. Im Sinne der Betriebssicherheit kann es aber auch notwendig sein, dass ein Unfallschrank an mehreren Stellen des Betriebes aufgestellt wird.

Sowohl ein Verbandkasten als auch ein Erste-Hilfe-Schrank muss laut ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitschutzkennzeichnung“ entsprechend markiert sein: Ein weißes Kreuz, das sich auf einem quadratischen, grünen Feld mit einer weißen Umrandung befindet entspricht dem offiziellen Kennzeichen für Erste Hilfe und markiert den Standort der Utensilien für die Erste Hilfe.

Das ist wichtig für die Platzwahl

Aufgabe des Unternehmers ist es, Verbandkasten oder Erste-Hilfe-Koffer so zu platzieren, dass sie jederzeit von den betrieblichen Ersthelfern und anderen Mitarbeitern schnell erreicht werden können. Aufbewahrt werden müssen sie zudem an einem Ort, an dem sie vor Schmutz und Feuchtigkeit geschützt sind. Als Faustregel gilt, dass sich ein Verbandkasten maximal 100 Meter oder eine Geschosshöhe weit von den festen Arbeitsplätzen befinden darf.

Das ist bei Erste-Hilfe-Schrank und Verbandkasten zu beachten

Wird der Erste-Hilfe-Kasten oder ein Verbandschrank für ein Unternehmen angeschafft, so ist darauf zu achten, dass er der jeweiligen DIN-Norm entspricht, also alle erforderlichen Materialien enthält. Je nach Art und Größe des Unternehmens sind nämlich unterschiedliche Verbandkoffer mit einem individuellen Inhalt für das jeweilige Unternehmen notwendig.

Auf dem Deckel des Koffers oder in der Schranktür sollte sich außerdem ein Inhaltsverzeichnis über die einzelnen Stücke, die im Koffer oder Schrank enthalten sind, befinden. Das erleichtert im Ernstfall die Suche nach dem passenden Verbandmaterial.

Wichtig ist außerdem, dass Unfallkoffer und Verbandkasten regelmäßig kontrolliert werden, ob noch alle Utensilien vorhanden sind und verwendet werden können. Verbandmaterial ist ebenso wie Medikamente mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Ist dies bereits abgelaufen, sollte das Material ersetzt werden. Auch wenn Verbandmaterial entnommen wird, sollte dies schnellstmöglich ersetzt werden, damit der Unfallkoffer oder Verbandschrank stets komplett ist. Diese Aufgabe kann entweder einer der betrieblichen Ersthelfer oder der Hausmeister übernehmen. Deshalb sollte im günstigsten Fall innerhalb des Betriebes ein Verantwortlicher benannt werden, da diese Aufgabe sonst im Arbeitsalltag schnell untergehen kann.

Welche Art von Verbandkasten ist wo erforderlich?

Wie viele Verbandkästen welcher Art in welchen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen vorhanden sein muss, ist in den entsprechenden DIN-Normen geregelt.
Als Faustregel gilt folgende Formel:
Auf Baustellen muss für bis zu zehn Arbeitnehmer ein Verbandkasten gemäß DIN 1357 vorhanden sein,
sind bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigt, ist ein Verbandkasten gemäß DIN 13169 notwendig. Ein derartiger Erste-Hilfe-Kasten muss auf Großbaustellen je 50 Mitarbeiter vorhanden sein.

In der Produktion und der Verarbeitung reicht ein kleiner Verbandkasten für bis zu 20 Mitarbeiter aus, ein großer muss für bis zu 100 Beschäftigte vorhanden sein, ein weiterer je 100 zusätzliche Beschäftigte.

Bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben reicht ein kleiner Verbandkasten für bis zu 50 Mitarbeiter, ein großer je 300 Mitarbeiter.

Diese DIN-Normen gibt es

DIN 13157:

Dabei handelt es sich um einen Erste-Hilfe-Koffer mit 65teiligem Inhalt. Dieser ist weitgehend identisch mit dem Erste-Hilfe-Koffer für Fahrzeuge, enthält darüber hinaus aber zusätzlich Finger- und Fingerkuppenverband, eine Augen sowie eine Kälte-Sofortkompresse, einen Pflasterstrip, einen Folienbeutel sowie ein Vliesstoff-Tuch.

DIN 1357 plus

Ein Verbandkasten gemäß DIN 1357 plus entspricht weitgehend der österreichischen ÖNorm Z1020. Er enthält jedoch zusätzliche Erweiterungen, die für berufsspezifische Anforderungen notwendig sind. Verbandkästen nach DIN 1357 plus werden in folgenden Branchen verwendet:

  • Bankwesen
  • Großhandel und Lager
  • Holzbearbeitung
  • Metallverarbeitung
  • Baustellen
  • Elektrotechnik
  • Hotel- und Gastronomie
  • Labor und Chemie
  • Maschinenbau
  • Nahrungsmittel
  • Verwaltung
  • Werkstatt

Unterschieden wird der Verbandkasten nach ÖNorm Z1020 außerdem in Typ 1 und Typ 2.
Der Unterschied besteht darin, dass
Typ 1 für bis zu fünf Mitarbeitern notwendig ist,
Typ 2 für bis zu 20 Mitarbeiter.
Typ 2 enthält etwa doppelt so viele Verbandmaterialien wie Typ 1.

DIN 13160 A

Die Norm DIN 13160 A definiert den Inhalt von Sanitätstaschen, die in Kindergärten und Schulen zum Einsatz kommen. Sie gehören bei Wanderungen, Exkursionen und Sportveranstaltungen zum Standardgepäck der Aufsichtspersonen.

DIN 13163 A

Mit der DIN 13163 A  wird der Inhalt von Erste-Hilfe-Kästen für Kraftfahrzeuge beschrieben. Dieser entspricht im Wesentlichen dem kleinen Verbandkasten, der in Unternehmen nach DIN 13157vorhanden sein muss.

DIN 13169

Ein Verbandkasten nach DIN 13169 entspricht vom Inhalt her dem Verbandkasten gemäß DIN 13157. Er enthält jedoch die doppelte Menge an Verbandmaterial, weil im Zweifelsfall mehr Menschen versorgt werden müssen.

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